Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 17.12.2025 – Die deutsche Fassung ist verbindlich. Die englische Übersetzung dient nur der Information.
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich, Begriffe
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Tautfest Digital Solutions („TDS“), Am Koppelbusch 7, 32351 Stemwede, E-Mail: kontakt@tautfest-digital.de, und dem Kunden über Dienstleistungen und Werkleistungen.
- Leistungsportfolio (insbesondere):
- Web & Content: Website-Konzeption, Design, Entwicklung, SEO/Content.
- Tracking & Analytics: z. B. GA4/GTM.
- Automation & Microsoft: Automatisierungen inkl. Microsoft PowerApps/Power Automate/API-Anbindungen.
- KI & Medien: KI-Trainings, KI-Animationen, Logo-/Video-Design.
- Google Setup: Einrichtung Google Unternehmensprofil.
- Hosting/Reselling & Betreuung: Hosting/Domain/E-Mail als Reseller sowie laufende Betreuung/Wartung (z. B. 12/24 Monate).
- Leistungs- und Geltungsbereich: Deutschland, sofern nicht abweichend vereinbart.
- Kunden sind Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB); Unternehmerklauseln gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und sind kenntlich gemacht.
- Vertragssprache ist Deutsch; die englische Fassung ist nur informativ.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn TDS ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung
- Vertragsgegenstand ist die von TDS zu erbringende Leistung im vereinbarten Leistungsumfang; ein „Deliverable/Arbeitsergebnis“ ist das jeweils vereinbarte Ergebnis (z. B. Website-Modul, Design, Automatisierungsschritt).
- Maßgeblich für Umfang und Inhalt sind (bei Widersprüchen in dieser Reihenfolge):
- Angebot (vorrangig)
- Leistungsbeschreibung
- Projektbriefing
- ggf. Lasten-/Pflichtenheft
- schriftliche Nebenabreden (Textform genügt)
- Einordnung:
- Werkleistungen, soweit TDS ein konkretes Ergebnis schuldet (z. B. Website, Design, Automatisierung).
- Dienstleistungen bei laufender Betreuung/Support/Monitoring, bei denen regelmäßig kein bestimmter Erfolg geschuldet ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Anfrage, Konfigurator, Vertragsschluss
- Website-Konfigurator/Online-Formulare dienen ausschließlich der unverbindlichen Anfrage und stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
- Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot von TDS und Annahme durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Auftragsbestätigung bzw. Unterschrift.
- Vorzeitiger Leistungsbeginn: TDS darf auf Wunsch des Kunden bereits vor formaler Annahme mit Leistungen beginnen; die Beauftragung gilt als erteilt, sobald der Kunde den Beginn in Textform freigibt. Bis dahin erbrachte Leistungen sind gemäß vereinbarter Vergütung zu bezahlen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Bereitstellungspflichten: Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig bereit, u. a.:
- Inhalte (Texte, Bilder, Logos).
- Zugangsdaten (z. B. Hosting, CMS, DNS/Domain, Analytics).
- Freigaben (Design/Content).
- Ansprechpartner/Entscheider.
- Rechte an Inhalten / Verantwortlichkeit: Der Kunde versichert, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. er die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt; eine Plausibilitäts-/Sichtprüfung durch TDS entbindet ihn nicht von dieser Verantwortung.
- Folgen fehlender Mitwirkung: Unterbleibt die Mitwirkung, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände kann TDS nach Aufwand abrechnen.
- Projektstopp wegen Nicht-Mitwirkung: Erfolgt trotz zweier Abmahnungen in Textform keine erforderliche Mitwirkung, ist TDS berechtigt, das Projekt nach 60 Tagen seit erster angeforderter Mitwirkungshandlung einzustellen; bis dahin erbrachte Leistungen sowie angefallene Fremdkosten sind zu vergüten.
5. Freigaben, Feedbackrunden, Änderungswünsche (Scope)
- Freigaben: Design-/Content-/Konzept-Freigaben des Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) sind verbindlich und Grundlage der weiteren Umsetzung; auch Teilfreigaben können vereinbart werden.
- Feedbackrunden: Pro vereinbartem Deliverable/Arbeitsergebnis sind 2 Feedbackrunden im Leistungsumfang enthalten; weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand bzw. gemäß vereinbartem Stundensatz vergütet.
- Kulanzkontingent: TDS kann bis zu 60 Minuten für kleinere Anpassungen gewähren, die keine Erweiterung des Leistungsumfangs darstellen; kein Anspruch hierauf, Gewährung nach Ermessen von TDS.
- Change Requests (Scope): Änderungen/Erweiterungen über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus bedürfen einer gesonderten Beauftragung (Textform genügt) und werden gesondert vergütet; bestehende Freigaben werden dadurch nicht automatisch geändert.
6. Mangel vs. Change (Abgrenzung)
- Definition Mangel: Abweichung von der vereinbarten Spezifikation/Leistungsbeschreibung oder Fehlfunktion bei vertragsgemäßer Nutzung (vereinbarte Beschaffenheit ist maßgeblich).
- Definition Change: Nachträgliche Änderung oder Erweiterung der Anforderungen, die ursprünglich nicht geschuldet war, z. B.:
- zusätzliche Seiten,
- neue Funktionen,
- strategische oder gestalterische Neuausrichtung nach Freigabe.
- Abgrenzung & Abrechnung: Einordnung erfolgt anhand Angebot/Briefing/Freigaben; Changes werden nach Aufwand vergütet.
7. Vergütung, Zahlungsbedingungen
- Vergütungsmodelle: Vergütung nach Vereinbarung als
- Festpreis,
- Stunden-/Tagessatz,
- Monatspauschale.
- Abrechnung/Schlussrechnung: Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Schlussrechnung nach Abnahme.
- Zahlungsziel: Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Abschläge/Vorauszahlungen: TDS kann angemessene Abschläge oder Vorauszahlungen verlangen, insbesondere bei
- Fremdkosten (z. B. Domains, Lizenzen, Hosting) und/oder
- projektbedingten Vorleistungen (typischerweise vor Bestellung von Drittleistungen).
- Zahlungsverzug/Zurückbehaltungsrecht/Sperre: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; TDS kann Leistungen zurückhalten und/oder Zugänge verhältnismäßig sperren, nach Möglichkeit mit vorheriger Ankündigung.
8. Fremdleistungen, Reseller-Modell, Drittanbieter
- Einsatz von Drittanbietern: TDS kann Fremdleistungen nutzen, z. B.
- Hosting-Provider,
- Domain-Vergabestellen,
- Plug-in-/Software-Anbieter,
- KI-Dienste,
- Google-Dienste.
- Vermittlung vs. Reseller: Je nach Vereinbarung agiert TDS als Vermittler (Kunde ist Vertragspartner des Drittanbieters) oder als Reseller (TDS ist Vertragspartner); der Leistungsumfang der Fremdleistungen richtet sich nach den Konditionen des Drittanbieters.
- Reseller-Modell (Variante B): Tritt TDS als Reseller auf, stellt TDS die Fremdleistungen dem Kunden in Rechnung; Fremdkosten sind – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – zusätzlich zur vereinbarten Vergütung zu zahlen. Übergabe/Transfer von Zugängen oder Accounts erfolgt nach Absprache und nach Maßgabe der Drittanbieterprozesse.
- Preis-/Leistungsänderungen von Drittanbietern können weitergegeben werden, soweit sie nicht von TDS zu vertreten sind; TDS informiert den Kunden in angemessener Frist.
- Mitwirkungspflichten: Erforderliche Mitwirkung gegenüber Drittanbietern (z. B. Identitätsprüfung/Verifikation bei Domains) nimmt der Kunde rechtzeitig vor.
9. Termine, Lieferfristen
- Verbindlichkeit: Termine/Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Fristverlängerung: Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden oder durch Drittanbieter verlängern Fristen angemessen, z. B.:
- fehlende Mitwirkung (Inhalte/Freigaben/Zugänge),
- Drittanbieter (z. B. DNS/Hosting/Plattform-Freigaben).
10. Abnahme (für Werkleistungen)
- Bereitstellung & Abnahme: TDS stellt das Werk zur Prüfung bereit; der Kunde erklärt die Abnahme in Textform (z. B. per E-Mail).
- Abnahmefiktion nach 7 Tagen: Erfolgt binnen 7 Kalendertagen keine Abnahme oder keine substantiierte Mängelrüge (mit nachvollziehbarer Beschreibung, z. B. Fehlerbild/Funktion/Reproduzierbarkeit), gilt das Werk als abgenommen. Diese Rechtsfolge gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist und die Abnahmefiktion im Einzelfall unzumutbar wäre; dann bleibt es bei der ausdrücklichen Abnahme.
- Geringfügige Mängel: Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden innerhalb angemessener Frist behoben.
11. Gewährleistung, Mängelrechte
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Unternehmer (B2B): Für Mängelansprüche bei Werkleistungen beträgt die Verjährungsfrist gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
12. Nutzungsrechte, Herausgabe, Referenzen
- Nutzungsrechte: Arbeitsergebnisse (z. B. Designs, Code, Konzepte, Dokumentationen) gehen – sofern nicht anders vereinbart – nach vollständiger Zahlung auf den Kunden über, und zwar im vereinbarten Nutzungsumfang.
- Umfang: Das Nutzungsrecht erstreckt sich auf die konkret vereinbarte Nutzung (z. B. Website/Anwendung/Medien), ohne weitergehende Exklusivrechte, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
- Background-IP: TDS behält Rechte an generischen/wiederverwendbaren Komponenten, Frameworks, Bibliotheken, Know-how und Tools („Background-IP“); der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich.
- Herausgabe: Übergabe von Quellcode/Repos/Dateien/Exports erfolgt nach Absprache und üblicherweise nach vollständiger Zahlung, im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
- Referenzen: TDS darf das Projekt als Referenz nutzen (z. B. Name/Logo/Link/Screenshots), sofern der Kunde dem nicht in Textform (z. B. per E-Mail) widerspricht; bei vertraulichen Projekten kann die Referenznennung ausgeschlossen werden.
13. Betreuung, Wartung, Support (SLA-Grundsätze)
- Leistungsumfang laufender Verträge: Für laufende Betreuungs-/Wartungsverträge gelten die im Vertrag/Leistungsblatt definierten Leistungen, z. B.:
- Updates,
- Monitoring,
- Content-Pflege,
- Weiterentwicklung,
- Hosting-Betrieb.
- Reaktionszeiten: Auf Support-Anfragen reagiert TDS grundsätzlich innerhalb von 24–48 Stunden an Werktagen (Mo–Fr, ausgenommen Feiertage am Sitz von TDS), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde; Reaktionszeit ist keine garantierte Lösungszeit.
- Verfügbarkeit/Uptime: Verfügbarkeitsgarantien oder Uptime-Zusagen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
14. Verfügbarkeit, Störungen, Drittanbieter (Haftungsabgrenzung)
- Keine verschuldensunabhängige Verfügbarkeitszusage: Bei Leistungen, die von Drittanbietern/Netzen abhängen, schuldet TDS keine verschuldensunabhängige Verfügbarkeit, z. B. bei
- DNS,
- Hosting-Infrastruktur,
- Google-Dienste,
- KI-APIs.
- Unterstützung bei nicht zu vertretenden Störungen: Bei Störungen, die TDS nicht zu vertreten hat, leistet TDS angemessene Unterstützung (z. B. Ticket/Eskalation beim Provider), ohne für die Ursache beim Dritten einzustehen.
15. Haftung
- Unbeschränkte Haftung: TDS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
- Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit,
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- zwingende gesetzliche Haftung.
- Einfache Fahrlässigkeit/Kardinalpflichten: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TDS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Haftungsobergrenzen (Caps):
- Projektleistungen (einmalig): maximal in Höhe der Netto-Auftragssumme des jeweiligen Projekts.
- Laufende Verträge (Betreuung/Hosting): maximal in Höhe der in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt gezahlten Nettoentgelte.
- Sonderregel Unternehmer: Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
16. Datenschutz, Auftragsverarbeitung (AVV)
- Datenschutz: TDS verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
- Auftragsverarbeitung (AVV): Sofern TDS personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag, z. B. bei
- CRM,
- Tracking,
- Marketing-Tools.
17. Vertraulichkeit
- Grundsatz: Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.
- Vertrauliche Informationen sind insbesondere nicht-öffentliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten/Accounts, Quellcode, Konzepte, Dokumentationen, Kalkulationen/Angebotsinhalte sowie Kundendaten/Projektinterna, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind.
- Ausnahmen: Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß werden, (b) der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren, (c) rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher/behördlicher Pflichten offenzulegen sind (mit vorheriger Information, soweit zulässig).
- Zulässige Weitergabe: Offenlegung ist nur gestattet, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich (z. B. an Mitarbeiter/Beauftragte/Subunternehmer/Drittanbieter) und nur, wenn diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Dauer, Rückgabe/Löschung: Die Vertraulichkeitspflichten gelten auch nach Vertragsende für zwei Jahre fort. Auf Verlangen sind vertrauliche Unterlagen zurückzugeben oder zu löschen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
18. Laufzeit, Kündigung, Leistungssperre
- Laufzeit und ordentliche Kündigung: Laufende Betreuungsverträge können – sofern nicht anders vereinbart – mit monatlicher Kündigungsfrist gekündigt werden; bei 12-/24-Monatsverträgen gelten die vereinbarten Mindestlaufzeiten, danach gilt eine monatliche Kündigungsfrist.
- Außerordentliche Kündigung und Leistungssperre: Bei erheblichem Vertragsverstoß ist TDS nach Fristsetzung berechtigt, außerordentlich zu kündigen und Leistungen verhältnismäßig zu sperren, z. B. bei
- Zahlungsverzug,
- rechtswidrigen Inhalten,
- wiederholter Nicht-Mitwirkung.
19. Änderungen dieser AGB bei Dauerschuldverhältnissen
- Voraussetzungen: TDS darf diese AGB für laufende Verträge anpassen, soweit dies erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt, z. B. bei
- Gesetzesänderungen,
- technischen/prozessualen Änderungen,
- Provider-Änderungen.
- Verfahren/Widerspruch: TDS informiert den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten; der Kunde kann bis zum Inkrafttreten widersprechen. Bei Widerspruch kann TDS den Vertrag zum Änderungszeitpunkt ordentlich kündigen; widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen.
20. Schlussbestimmungen
- Rechtswahl: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand (nur Unternehmer): Gerichtsstand ist – ausschließlich gegenüber Unternehmern – der Sitz von TDS.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
English summary (informational only)
The German version above is binding. This English summary is for convenience only; if there is any discrepancy, the German version prevails.
Scope & Parties
- Applies to web, automation, analytics, design, hosting/reseller services for consumers and businesses in Germany.
- Configurators/forms are inquiries only.
Contract Formation & Early Start
- Contract via offer and acceptance in text form (e.g., email).
- Work may start early on request; performed work is billable per agreed rates.
Client Cooperation & Delays
- Client provides content, access and approvals in time; delays extend timelines reasonably.
- If cooperation is missing despite two reminders, TDS may pause/stop after 60 days and invoice work plus third-party costs.
Approvals, Feedback & Change Requests
- Approvals in text form are binding; two feedback rounds per deliverable are included.
- Further changes are billable; goodwill tweaks possible without entitlement.
- Changes beyond scope require separate commissioning (text form).
Acceptance (Work Deliverables)
- Deliverables are provided for review; acceptance in text form.
- Acceptance may be deemed after 7 days unless a substantiated defect notice is raised; consumer carve-out applies where required.
- Minor defects do not block acceptance; they are remedied within a reasonable time.
Fees, Invoicing & Payment
- Pricing models: fixed price, time-based or monthly retainer; prices are net plus VAT where applicable; final invoice after acceptance unless otherwise agreed.
- Payment due within 14 days; deposits/instalments possible, especially for third-party costs.
- Statutory rules apply in case of default; proportionate withholding/suspension may be used.
Third-Party Services & Reseller
- Use of third-party providers (e.g., hosting, domains, plugins, AI, Google) as agreed; either mediation (client contracts) or reseller (TDS contracts).
- Reseller model: TDS contracts with the provider and re-invoices to the client; third-party costs are extra unless included; access/account transfer follows provider processes by agreement.
- Provider price/feature changes may be passed through with reasonable notice; client completes required verifications (e.g., domain ID checks).
Support, Response & Availability
- Response to support requests within 24–48 hours on business days (Mon–Fri, excluding public holidays at TDS’s place of business).
- No uptime/availability guarantee unless explicitly agreed.
Defects vs Changes
- Defect: deviation from agreed specification or malfunction in normal use.
- Change: new or modified requirements after approvals; classified based on offer/briefing/approvals and billed accordingly.
Liability (Key Limits)
- Unlimited for intent, gross negligence, injury to life/body/health, and mandatory liability.
- Otherwise only for essential duties, limited to foreseeable typical damages.
- Caps: project = net order value; ongoing = net fees of the last 12 months.
- For businesses, no lost profit/indirect/consequential damages where permitted by law.
Data Processing & Confidentiality
- Data processing per privacy notice; DPA/AVV before processing on behalf (e.g., CRM, tracking, marketing tools).
- Both parties keep non-public information confidential and use it only for contract performance.
Amendments for Ongoing Contracts
- Changes allowed where necessary and not unreasonably disadvantageous (e.g., law, process, provider changes).
- Notice in text form at least 6 weeks before effect; client may object.
- If objected, TDS may terminate at the change date; no objection = acceptance.